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   SG Hildesheim, 05.05.2011 - S 22 KR 154/07   

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https://dejure.org/2011,121575
SG Hildesheim, 05.05.2011 - S 22 KR 154/07 (https://dejure.org/2011,121575)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 05.05.2011 - S 22 KR 154/07 (https://dejure.org/2011,121575)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 05. Mai 2011 - S 22 KR 154/07 (https://dejure.org/2011,121575)
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  • BSG, 25.09.2007 - GS 1/06

    Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer

    Auszug aus SG Hildesheim, 05.05.2011 - S 22 KR 154/07
    Hierzu hat der Große Senat des Bundessozialgerichts mit Beschluss vom 25. September 2007 (Az.: GS 1/06) unmissverständlich entschieden, dass ein Gericht im Streitfall uneingeschränkt zu überprüfen hat, ob eine stationäre Krankenhausbehandlung aus medizinischen Gründen notwendig ist.

    Wie der Große Senat des BSG mit Beschluss vom 25. September 2007 (Az. GS 1/06) entschieden hat, hat das Gericht im Streitfall uneingeschränkt zu überprüfen, ob eine stationäre Krankenhausbehandlung aus medizinischen Gründen notwendig ist, was nach Auffassung der Kammer gerade nicht durch § 275 Abs. 1c SGB V eingeschränkt wird.".

  • BSG, 28.09.2006 - B 3 KR 23/05 R

    Überprüfung der Notwendigkeit und Dauer einer Krankenhausbehandlung - Auslegung

    Auszug aus SG Hildesheim, 05.05.2011 - S 22 KR 154/07
    Regelungen dieser Art, die sich in vergleichbarer Form in vielen Landesverträgen zu § 112 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB V finden, legt das Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. z. B. Urteil vom 28. September 2006 - B 3 KR 23/05 R) dahin aus, dass die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs 14 Tage nach Rechnungseingang unabhängig davon eintritt, ob ein Prüfungsverfahren zur Notwendigkeit und Dauer einer Krankenhausbehandlung noch eingeleitet werden soll bzw. ein solches noch nicht abgeschlossen ist.

    Ein Rückforderungsanspruch und die Möglichkeit einer späteren Aufrechnung gegen unbestrittene Forderungen des Krankenhauses aus anderen Behandlungsfällen werden durch die Zahlung nicht ausgeschlossen (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 28. September 2006 - B 3 KR 23/05 R).

  • BSG, 12.05.2005 - B 3 KR 18/04 R

    Krankenhaus - stationäre Behandlung eines Frühgeborenen - keine Abrechnung der

    Auszug aus SG Hildesheim, 05.05.2011 - S 22 KR 154/07
    Ein solcher Anspruch tritt bei öffentlich-rechtlich geprägten Rechtsbeziehungen, worunter auch die Beziehungen zwischen den Gesetzlichen Krankenkassen und den Krankenhäusern im System der Gesetzlichen Krankenversicherung fallen, an die Stelle eines zivilrechtlichen Bereicherungsanspruchs nach § 812 BGB (vgl. hierzu: Bundessozialgericht, Urteil vom 12. Mai 2005 - B 3 KR 18/04 R).

    Einer öffentlich-rechtlichen Forderung kann zudem nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteil vom 12. Mai 2005 - B 3 KR 18/04 R) grundsätzlich im Wege der Aufrechnung, auf welche die §§ 387 ff BGB entsprechend anzuwenden sind, entgegengetreten werden.

  • BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 24/08 R

    Krankenhaus - Vergütung im Fallpauschalensystem nur für erforderliche stationäre

    Auszug aus SG Hildesheim, 05.05.2011 - S 22 KR 154/07
    Die insoweit ersichtliche Entscheidung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 7. Februar 2008 (Az.: L 5 KNK 1/07) wurde vom Bundessozialgericht mit Urteil vom 30. Juni 2009 (Az.: B 1 KR 24/08 R) aufgehoben.
  • BSG, 13.12.2001 - B 3 KR 11/01 R

    Krankenversicherung - Leistungen - Krankenhausbehandlung -

    Auszug aus SG Hildesheim, 05.05.2011 - S 22 KR 154/07
    Dieser Beweisverlust, der zu Lasten der Beklagten geht, kann allerdings nicht schon von vornherein eintreten, ohne dass es weiterer gerichtlicher Sachaufklärung bedarf (so allerdings BSG, Urteil vom 13. Dezember 2001, B 3 KR 11/01 R).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 07.02.2008 - L 5 KNK 1/07

    Kürzung der Vergütung für eine stationäre Krankenhausbehandlung bei

    Auszug aus SG Hildesheim, 05.05.2011 - S 22 KR 154/07
    Die insoweit ersichtliche Entscheidung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 7. Februar 2008 (Az.: L 5 KNK 1/07) wurde vom Bundessozialgericht mit Urteil vom 30. Juni 2009 (Az.: B 1 KR 24/08 R) aufgehoben.
  • SG Darmstadt, 20.05.2010 - S 18 KR 344/08

    Krankenversicherung - Einwendungen gegen Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit -

    Auszug aus SG Hildesheim, 05.05.2011 - S 22 KR 154/07
    In S. 2 heißt es weiter: "Die Prüfung nach Satz 1 ist spätestens sechs Wochen nach Eingang der Abrechnung bei der Krankenkasse einzuleiten und durch den Medizinischen Dienst dem Krankenhaus anzuzeigen." a) Nach Auffassung der erkennenden Kammer wird damit entgegen der klägerischen Auffassung kein Einwendungsausschluss normiert (so aber u.a. SG Hannover, Urteil vom 22. Februar 2010, Az. S 19 KR 141/09; SG Darmstadt, Urteil vom 20. Mai 2010, Az. S 18 KR 344/08).
  • SG Hannover, 22.02.2010 - S 19 KR 141/09
    Auszug aus SG Hildesheim, 05.05.2011 - S 22 KR 154/07
    In S. 2 heißt es weiter: "Die Prüfung nach Satz 1 ist spätestens sechs Wochen nach Eingang der Abrechnung bei der Krankenkasse einzuleiten und durch den Medizinischen Dienst dem Krankenhaus anzuzeigen." a) Nach Auffassung der erkennenden Kammer wird damit entgegen der klägerischen Auffassung kein Einwendungsausschluss normiert (so aber u.a. SG Hannover, Urteil vom 22. Februar 2010, Az. S 19 KR 141/09; SG Darmstadt, Urteil vom 20. Mai 2010, Az. S 18 KR 344/08).
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